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Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
by
cryptococcus
on 06/07/2017, 17:04:42 UTC
Hi cryptococcus,

wenn Du Deine Stakes als Einzahlung deklarierst benötigst Du keinen Verkaufspreis. Du brauchst eigentlich nur die Angabe wie groß Dein Stake ist, die Währung und das Datum.

Ja, die steuerliche Seite ist schon komplex. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater und dem intensiven Lesen im Netz bin ich deutlich schlauer. Im Netz findet man leider viele falsche Infos. Am Besten ist, auf Gesetzestexte und Urteile zu schauen und davon Dinge abzuleiten. Dann kann man eine klare Linie entwickeln nach der man die Sache beim FA einreicht.

Meine (unverbindliche) Einschätzung zu Deiner ICO Frage nach bestem Wissen und Gewissen:
Der Anschaffungszeitpunkt ist Ausschlag gebend, z.B. durch einen Kaufvertrag besiegelt oder wie beim ICO durch Deine Einzahlung.
Zwischen Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt müssen 365 Tage (ein Schaltjahr hat 366 Tage und wird auch so berücksichtigt) liegen. Wobei ich mich noch nicht explizit damit beschäftigt habe, ob der Tag der Anschaffung bzw der Veräußerung mitzählt, da ich so einen Grenzfall nicht habe. Für mich war nur wichtig, wie auch für Dich, das nicht die "Lieferung" entscheidend für die Anschaffung ist, sondern der Kauftag. Auf Dein Beispiel bezogen der 1.Mai.

Zu Deinen Stakes, die ja sowas wie Verzinsung sind:
Das Einkommensteuerrecht sieht folgende Fristen vor:
10 Jahre bei Grundstücken und Grundstücksrechten (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
1 Jahr für andere Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG) Aber Vorsicht: Der Zeitraum erhöht sich auf 10 Jahre, wenn aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG)

Meine (unverbindliche) Einschätzung zum Staken: Wenn Du stakest, mußt Du 10 Jahre halten, um Steuerfreiheit zu erlangen. Workaround: Wenn seit der Anschaffung bereits 365 Tage rum sind und Du noch nicht gestakt hast, dann veräußere steuerfrei. Kaufe danach wieder zurück und fange an zu staken.

Viele Grüße,
Janus





Hi Janus,

da du dich mit der Thematik schon so eingehend beschäftigt hast - dürfte ich dich nochmal um deine (unverbindliche) Einschätzung bitten?

Das habe ich aus einem Komentar des bitcoinblog.de gefischt:

Zitat:
a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

https://bitcoinblog.de/2017/07/05/der-bundesblock-bundesverband-blockchain-setzt-sich-fuer-innovationsfreundliche-gesetze-ein/


Siehst du das auch so? Immerhin wäre dann ein Staking nach einer Haltedauer von 1 Jahr möglich, ohne dass sich die Haltefrist der ursprünglich erworbenen Coins auf 10 Jahre verlängert...

Danke und Grüße