Kann man da nicht die Transaktionen in der Blockchain als Beweis anführen?
Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass man nachweisen muss, dass man auch investiert hat. Man könnte die Bitcoins ja auch vor Jahren für eine Dienstleistung oder durch ein Faucet erhalten haben. Dann entfällt der Charakter der Investition und du musst es so oder so als Einkommen versteuern.
(Disclaimer: Ich bin kein Steuer-Experte, aber so habe ich es bisher verstanden) Ist ein guter Punkt, aber auch wenn Bitcoin für Dienstleistungen als Einkommen versteuert wird, müsste in dem Fall
glaube ich tatsächlich das Finanzamt "beweisen" das schwarz Geld für eine Dienstleistung angenommen wurde. Wenn du privat etwas über Kleinanzeige verkaufst und das Geld auf dein Konto überwiesen wird, verlangt ja das Finanzamt auch keinen Beweis dafür das du nicht nebenbei für schwarz Fliesenlegen warst.
Zum Thema selber: Ich glaube auch, dass, so blöd es auch klingt, in erster Instanz tatsächlich ein Screenshot / Link der Transaktionen reicht (sowie das bereits erwähnte klärende Gespräch). Rechnung oder ähnliches kann das Finanzamt ja nicht erwarten (weil Privatverkauf).
(Disclaimer: Auch ich bin kein Steuer-Experte)