Im Gesetzestext ist die Rede von Fremdwährungsbeträge. Bitcoin ist aber keine Fremdwährung, sondern wurden offiziell als Rechnungseinheit eingestuft. Wenn es eine Fremdwährung wäre, dann könnte ich doch das ganze unter Kapitalertrag angeben und würde nur fix 25% Kapitalertragsteuer zahlen.
ohja, muss wohl an der Uhrzeit gelegen haben, dass ich das mit der Rechnungseinheit verpeilt habe

edit: Dann würde ich den lieben Leuten vom FA einen Brief schreiben, in dem du genau auf die Stellle im Gesetzestext hinweist und unterstellen, dass es sich bei Rechnungseinheiten nicht um Fremdwährungsbeträge handelt und du somit die freie Wahl hast, ob du FIFO anwendest oder LIFO.