Nach meiner Auffassung ist das Geld erst zu versteuern, wenn es entweder in Fiats umgetauscht ist, oder in sonstiger Weise zum Beispiel im Shop oder Restaurant, genutzt wurde. Bis dahin bleibt es Spielgeld ohne Wert.
Die Meinung vertritt auch der Anwalt in diesem Video
https://youtu.be/JDfaVuSyLH0Auf den Verkauf von Kryptowährungen gegen andere Kryptowährungen geht er doch garnicht ein. Ganz davon abgesehen scheint er seine Aussage nach ca. 10min Google-Recherche zu tätigen (er hat außerdem noch nie von Ethereum gehört).
Die Auffassung von Maum ist meiner Meinung nach falsch und ich kann jedem, der mit größeren Gewinnen zu tun hat (vor allem ab >50k ) nur raten, das ausgiebig zusammen mit einem Steuerberater zu besprechen. In Deutschland drohen empfindliche Strafen (bis hin zu Freiheitsstrafen), falls man steuerpflichtige Gewinne nicht angibt.
Ich weiß nicht, wie du auf solche Summen kommst (> 50k ). Wenn Steuern bezahlt werden müssen, dann, abhängig vom Gesamteinkommen, ab dem ersten Euro.
Tatsache ist, dass es sich bei den Cryptocurrencies um keine anerkannten Zahlungsmittel, Aktien oder ähnliches handelt, solange sie nicht in Fiat, Waren, Dienstleistungen etc umgewandelt sind. Anders wäre es, wenn Bitcoin und Co als Zahlungsmittel anerkannt wären, wie das zum Beispiel in Japan der Fall ist.
Natürlich empfiehlt sich ein Steuerexperte, der auf Bitcoins und Co spezialisiert ist.
Unabhäng davon empfehle ich, das virtuelle Geld nicht überzubewerten, das ohne Monetarisierung (durch Geld, Waren Dienstleistungen etc) nichts als heiße Luft ist.
Hier scheint auch ein interessanter Artikel darüber zu sein
http://www.steuerschroeder.de/Bitcoin-und-die-Steuer.html