Auf die 50.000 EUR komme ich, weil ab dem Betrag bei Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe sehr wahrscheinlich ist. Natürlich sollte man davon unabhängig jegliche Gewinne angeben - das versuche ich ja zu vermitteln.
Ob Cryptocurrencies ein anerkanntes Zahlungsmittel sind, spielt für die steuerliche Betrachtung keine Rolle. Es ist ein privates Veräußerungsgeschäft - Punkt. Mit welchem Wirtschaftsgut das passiert, ist dem Finanzamt egal.