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Board Deutsch (German)
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Mehrwertsteuer auf bitcoin - alles verboten
by
Carl_Lundstrom
on 05/05/2013, 00:16:21 UTC
In Bayern, sowie in Schweden, wird Bitcoin steuerrechtlich als eine Dienst und nicht als eine Zahlmittel betrachtet. Damit muss ein Händler beim Verkauf MwSt verlangen. Beim Ankauf muss der Händler zusehen, das der Kunde das erhaltene Betrag als einkommen deklariert - und die Arbeitgebergeühren Zahlen. Organisierten Handel mit Bitcoin ist somit in Bayern oder ganz Deutscland unmöglich - oder habe ich das untene ganz missverstanden? Entschuldigung für meine Misshandlung von die deutsche Sprache :-)

Sehr geehrter Herr Lundström,

von der Mehrwertsteuer sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln befreit (§ 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 1 Umsatzsteuergesetz). Gesetzliche Zahlungsmittel sind kursgültige Münzen und Banknoten (Abschnitt 4.8.3 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Bitcoin ist nach meinem Kenntnisstand kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG gilt ferner nicht für solche Zahlungsmittel, die wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts umgesetzt werden (§ 4 Nr. 8 Buchst. b Satz 2 Umsatzsteuergesetz).


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Behring

Bayerisches Landesamt für Steuern
Referat St 33 - Umsatzsteuer
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg

Telefon: 0911 991 2304
Fax: 0911 991 492304
E-Mail: Thomas.Behring@lfst.bayern.de
Internet: http://www.lfst.bayern.de


Von: Carl Lundström [mailto:carl@lundstrom.com]
Gesendet: Montag, 22. April 2013 15:30
An: Poststelle (LfSt)
Betreff: Bitcoin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Zweck meiner Firma ist das vermitteln, an- und verkauf von Bitcoin, eine internationale elektronische Währung.

Meine Frage ist falls der bayerische Steueramt bitcoin als eine Zahlmittel, also mehrwertsteuerfrei, betrachtet oder als eine elektronische Dienstleistung, der Mehrwertsteuerpflicht untersteht.

Mit freundlichen Grüssen,

Carl Lundström
Firma Bithouse