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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
4ley
on 24/07/2017, 10:02:38 UTC
@Cezka Freiwillige Angabe meinerseits.

@ulrich909 Danke für den Link!

@bct_ail Über den Gewinn möchte ich hier öffentlich nicht reden, hoffe das ist Verständlich. Jedoch halte ich euch auf dem Laufenden. Habe eben mit dem FA telefoniert. Die Sachbearbeiter haben die Anweisung, dass bei Bitcoin FiFo zwang besteht. Jedoch konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, ob in dieser Anweisung steht, dass der Gewinn bei SO anzugeben ist. Entsprechend nach § 23 EStG Abs. 1 Satz 2 und der Einstufung in "gleichartige Fremdwährungsbeträge" müsste man den Gewinn unter KAP angeben können. Ansonsten würde ein Nachteil zum konventionellen Fremdwährungshandel enstehen. Leider konnte mir der Sachbearbeiter dazu nichts sagen, so dass ich nun Schriftlich um eine Erklärung bitten werde.