Hallo Ohrenbär,
ich denke, wenn du nachweist, dass die Coins über ein Jahr in deinem Besitz waren, indem du dem Finanzamt die Signaturen für die Adressen schickst, dann sollte das passen. Am besten vielleicht noch mit einem erklärenden Text dazu.
Ansonsten würden bestimmt auch andere Aufzeichnungen akzeptiert werden, wie zum Beispiel eine Aufstellung der Käufe und Verkäufe über die Börse.
Wie genau das ganze untersucht wird, hängt meiner Meinung nach aber auch von der Summe ab.
Wenn es sich um sehr große Gewinne handelt, dann kann ich mir schon vorstellen, dass sich das FA die Sache genau anschaut.
Aber dann bist du ja trotzdem auf der sicheren Seite, da du die Coins ja definitiv über ein Jahr unter deiner Kontrolle hattest und das auch nachweisen kannst.
Ist natürlich alles nur meine Laienmeinung und keine Rechtsberatung oder irgendwas in dem Sinne.