Das Fifo-Ding im § 23 EStG ist ein Geschenk der Regierung an die Banken (damit ihre Berechnungen vereinfachen können).
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist der Regelungsgehalt entfallen. D.h., selbst wenn man eine Analogie zu Devisen macht, was ich grds. empfehlen würde, besteht m.E. ein Wahlrecht.
Grds. ist FiFo vorteilhafter, wenn es dennoch Probleme gibt, empfehle ich Layer.