Bleiben wir bitte beim Thema. Die Einjahresfrist kann im § 23 EStG nachgelesen werden.
Nun ist die Überlegung, ob es vorteilhafter ist Bitcoin als Fremdwährung anzusehen, damit die Gewinne unter KAP einzutragen und im Gegenzug dem FiFo Zwang zu unterliegen und via Depottrennung die Möglichkeit zu bewahren Bitcoins langfristig anzulegen, oder Bitcoin als Rechnungseinheit anzusehen und damit LiFo nutzen zu können.
Ist es eine reine "wo kommt am wenigsten Gewinn bei raus" Frage, oder hat die Einstufung als Fremdwährung andere Vorteile?