na spannend, ich werde das hier verfolgen auch wenn ich leider nicht mehr dabei bin..
mir ist klar, dass du die pflicht hast dem zoll den richtigen warenwert zu nennen wenn du den verdacht hast, dass es ist falsch deklariert ist, aber bitcoins gelten doch nicht als geld also ist der warenwert 0 bzw. das was er draufschreibt und du wirst dir schwer tun was anderes zu beweisen..
Der Warenwert steht auf der Rechnung drauf, die ihm der Laden schickt, die es herstellen. Nur wenn das seltsam ist, wird es veranlagt.