Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Deutsches Steuerrecht fuer BCC/BTC
by
Christoph
on 02/08/2017, 13:22:30 UTC
Die (alte) Haltefrist beginnt durch den Fork nicht neu zu laufen.
Sehe ich auch so, alles andere wäre unlogisch (nun gut – nicht, daß Logik für die Bürokratie ein Hinderungsgrund wäre…); in diesem einen Punkt sind Cryptocoins wie Aktien, sollten also wie bei einem Split behandelbar sein (wobei ich da auch nicht weiß, wie genau das steuerlich geht, habe meine gesplitteten nicht verkauft).
Schwierig ist nur die Bestimmung/Verteilung der Anschaffungskosten, wenn steuerpflichtig verkauft wird.
Finde ich nicht: einfach auf der Börse, wo man verkauft, den Kurs BTC:BCH zum Verkaufszeitpunkt notieren, beim Privatverkauf halt ein paar Börsenkurse niederschreiben. Der Kurs zueinander sollte das „natürliche Aufteilungsverhältnis“ widerspiegeln; sieht man auch daran, daß Eurokurs(BTC,vorher)~=Eurokurs(BTC,nachher)+Eurokurs(BCH). Die Spekulationsverwerfungen gerade machen eine Bewertung nicht leicht, aber langfristig sollte das so ungefähr hinkommen. Zumindest wüßte ich nicht, mit welcher Begründung das Finanzamt eine solche Aufteilung ablehnen könnte.

Grüße, Christoph