Dort sagt er: "Man darf die Bitcoins in der Steuererklärung nicht unterschlagen, auch wenn sie steuerfrei sind, da die Feststellung der Steuerfreiheit nicht durch den Steuerpflichtigen, sondern durch das Finanzamt erfolgt".
Das Video habe ich auch schon gesehen. Und dieser Satz blieb mir auch im Gedächtnis.
Mich würde allerdindings Eure Meinung / Erfahrung interessieren, ob das auch so stimmt. Denn anscheinend gibt es hier unterschiedliche Auslegungen.
So wurde an anderer Stelle geschrieben, das unterhalb der Bemessensgrenze gar keine Auskunft nötig sei.
Für weitere Meinungen oder Ratschläge wäre ich dankbar.