http://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/Das schöne ist, dass der Bitcoin Cash nicht nur die Blockchain Historie übernimmt, sondern auch die Steuergeschichte. Wer also zum Zeitpunkt des Forks BCH erhalten hat, der hat sie steuerlich nicht zu diesem Zeitpunkt erhalten, sondern zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt der Bitcoins für die Du Bitcoin Cash erhalten hast.
Daraus folgt, dass derjenige, der seine Bitcoins schon am 31.07.2016 gekauft hat seine Bitcoin Cash ab dem 01.08.2017 steuerfrei veräußern kann. Das liegt daran, dass ein Aktiensplit bzw. in diesem Fall eine Fork kein Anschaffungsvorgang im Sinne des Steuerrechts ist. Aus diesem Grund fängt keine neue Frist an zu laufen