OK, ich versuch es auch mal: Ist jetzt LINUX oder Windows besser, was meint ihr?
Für die Geldwäsche bedarf es zwingend einer Vortat, welche wirft man dem @St-K bzw. dem Handelspartner denn vor? Ohne Vortat auch keine Geldwäsche!
Vortaten
Bei den Vortaten muss es sich entweder um Verbrechen (Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr, § 12 StGB) oder bestimmte Vergehen (§ 261 Abs. 1 StGB) handeln. Abgesehen vom Drogenhandel können vor allem solche Delikte Vortaten zur Geldwäsche sein, die entweder bandenmäßig (mindestens 3 Personen) oder gewerbsmäßig begangen wurden. So kann eine wiederholte Hinterziehung von Beiträgen zur Sozialversicherung eine gewerbsmäßige Betrugshandlung darstellen, die damit Vortat zur Geldwäsche ist. Der Begriff des Herrührens aus einer Vortat umfasst auch Gegenstände, die nach Austausch- und Umwandlungsaktionen an die Stelle des ursprünglichen Gegenstandes getreten sind.
Quelle: Wikipedia: