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Board Trading und Spekulation
Re: Verkauf von BTC: Privates Veräußerungsgeschäft oder Kapitalertrag?
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short
on 12/06/2011, 18:41:55 UTC
Eine Währung können BitCoins aber definitiv nicht sein, da Währungen nur die Zentralbanken herausgeben dürfen. Den Begriff darf man jedenfalls nicht benutzen, da dies Irreführung ist, da der normale User davon ausgeht eine Währung ist eine Währung und damit von irgenteiner Zentralinstanz gesetzlich ausgegeben. BitCoins an sich müssen eigentlich eine Ware sein, die digital hergestellt wird. Ich persönlich würde diese Ware der normalen Software gleichsetzen.

Sollte sich das Finanzamt dem anschliessen, wären alle Bitcoin-Gewinne natürlich Erlöse aus einer gewerblichen Tätigkeit und mit der jeweiligen Einkommenssteuer zu versteuern. Da es jedoch kaum Referenzfälle geben dürfte, würde ich es mal auf den Versuch ankommen lassen, die Gewinne als Kapitaleinkünfte anzugeben, was ja steuerlich für alle Menschen, deren Steuersatz über 25% liegt günstiger ist. Letztlich ist es sicherlich eine Fall zu Fall Entscheidung und man ist (mal wieder) seinem zuständigen Finanzbeamten und seinen Ansichten ausgeliefert.

(Für das FA wäre das übrigens ein ganz dummer Fall, weil damit auf einmal jeder PC-Besitzer mit Bitcoins theoretisch Gewerbetreibender wäre und seine Strom- und Hardware- und Internetkosten steuerlich geltend machen könnte...)


Interessant wäre vielleicht rauszufinden, ob es zum Linden-Dollar da schon Entscheide von irgendwelchen FA's gibt.



Grüsse,

short