Bisher haben wir ja leider noch keine Klarheit, bei welchen Tätigkeiten die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht wird. Ich finde das sehr unangenehm.
Mal angenommen, ich bin der Meinung, dass mein Coin eine Haltefrist von 10 Jahren hat (Szenario 1). In den nächsten Jahren gebe ich also immer brav meinen Veräußerungsgewinn an, das FA möchte aber keinen Nachweis sehen. Irgendwann kommt durch die Judikative heraus: Nö, keine 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich für mehrere Jahre zu viel Steuern bezahlt.
Szenario 2: Nun bin ich nicht der Meinung, dass mein Coin keine Haltefrist von 10 Jahren hat. Nach einem Jahr veräußere ich immer wieder Anteile meiner Coins, dieses geht über mehrere Jahre. Irgdenwann kommt raus: Ätschibätsch, doch 10 Jahre Haltefrist. Dann habe ich die letzten Jahre Steuern hinterzogen.
Also im Grund genommen eine ziemlich vertrackte Situation. Da ich persönlich für meine Steuererklärung verantwortlich bin, können falsche Annahmen sehr schnell zu unangenehmen Situationen führen.
Kommt auch auf die Höhe des Schadens an.
Steuerhinterziehung beginnt erst wenn eine erhebliche kriminelle Energie und große Beträge im Spiel sind.
Kleine Beträge und Nachlässigkeit könnte als Ordnungswidrigkeit durchgehen wofür Du nicht ins Gefängnis musst.
Par 370 AO oder Par. 378 AO mal nachlesen.
Du hast aber immernoch die Möglichkeit der Selbstanzeige und kannst Steuern nachzahlen. Die Selbstanzeige muss aber noch vor Ermittlungsbeginn der Behörde erfolgen.