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Board Trading und Spekulation
Re: Verkauf von BTC: Privates Veräußerungsgeschäft oder Kapitalertrag?
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short
on 13/06/2011, 12:37:41 UTC
Damit wären wir wieder bei einem privaten Veräußerungsgeschäft und hier gibt es beim Warenverkauf auch heute noch die 1 Jahresfrist innerhalb der es ein Spekulationsgewinn wäre.

"Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro (bis VZ 2007 waren es 512 Euro) beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft

Da hierbei jedoch nur eine Freigrenze von 600 Euro gilt, während die Freigrenze bei einer Einstufung als Kapitalertrag durch den Sparer-Pauschbetrag bei 801/1.602 Euro liegen würde, fährst Du damit steuerlich kaum günstiger. In beiden Fällen gilt, dass das FA Dir bei regelmässiger Tätigkeit in diesem Bereich eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen wird, die dann den von mir im anderen Post unter 2. Mining angegebenen Steuern und Anforderungen zugeordnet werden muss (EkSt., Gew.St., etc.).

Grundsätzlich kann man nochmal festhalten:
1. Wer im Jahr mit seinen Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen, etc.) und seinen realisierten Bitcoin Gewinnen über 600-800 Euro liegt, muss sich darauf einstellen, dass er seine Gewinne aus Bitcoins mit 25% Abgeltungssteuer oder seinem geltenden Einkommenssteuersatz (der je nach Einkommen unter oder über 25% liegen kann) versteuern muss. Die genaue Einstufung in die entsprechende Steuerkategorie dürfte dabei vom jeweiligen FA-Beamten abhängen.

2. Es bleibt dabei: Wer Bitcoins im Bitcoin Universum lässt, muss überhaupt keine Steuern zahlen.


Aus meiner Sicht ist aufgrund der Abschreibungsmöglichkeiten, die Zuordnung als gewerbliche Tätigkeit allerdings immer von Vorteil, sie erfordert aber eben Papierkram und eine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht. Das sollten sich all diejenigen überlegen, die noch anderes zu versteuerndes Einkommen haben, denn durch die Absetzbarkeit von Hardware, Strom- und Internetkosten kann die Höhe der Kosten, die Mining (oder auch reines Trading) verursachen deutlich gesenkt werden: Wer z.B. 35k Brutto-Einkommen hat, der spart bei einem geltend gemachten Verlust von 3.200 Euro im ersten Jahr (1k Hardwareabschreibung von 3k Anschaffungswert, 2.2k für Strom und Internet, Bitcoins nicht realisiert) seiner gewerblichen Tätigkeit ca. 1k Steuern, die er für Hardware einsetzen kann. Solche Überlegungen eignen sich aber zugegeben nur für Leute, die davon ausgehen, einige Jahre dabeizubleiben.






Grüsse,

Short (--> 1ZJDYAQBsrP3EScm8MJicpVNzqoMgHsrR)