Nach meinen Erfahrungen mit dem FA halte ich es für mühselig, hier weiter darüber zu spekulieren, da man in diesem Fall von der Einschätzung und Laune des jeweiligen zuständigen FA Beamten abhängt, ob er die Bitcoins als "anderes Wirtschaftsgut" lt. §23 EStG einstuft oder nicht.
Wenn Du auch nur irgendwo im Bereich über 1.000 Euro Gewinn liegst und steuerpflichtig bist, kannst Du (zur eigenen Sicherheit) erstmal davon ausgehen, dass das FA aus eigenem Interesse zu einer anderen Einschätzung kommen wird und das Geld für die Steuer auf die Seite legen. Falls dem dann auf deinem Steuerbescheid nicht so ist, kannst Du dir immernoch was schönes davon kaufen

Grüsse,
Short