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Re: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin
by
molecular
on 13/05/2013, 15:29:12 UTC
Ist das dann genauso wie wenn ich mein Auto als Gebrauchtwagen verkaufe?

Ja. Beachte aber, dass ein Gebrauchtwagenhändler auf seinen Gewinn Umsatzsteuer bezahlt. Wenn das Finanzamt Dich also als gewerblich einstuft, dann gibt's zumindest Diskussionen.

Und dafür gibt es leider keine klaren Regeln...

Die BaFin sagt, Bitcoins sind Finanzinstrumente. D.h. da wird nach deren Ansicht keine Umsatzsteuer fällig.


Wenn sich alle das mal bitte merken könnten, die Diskussion gibt's nämlich noch ZU oft.

Schön, keine USt. Vielleicht auch keine Kapitalertrags-/EkSt, aber was ist jetzt hiermit:

Erlaubnisfrei sind insoweit jedoch nur die Schaffung derartiger Werteinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel. Wenn unterdessen diese Werteinheiten ihrerseits selbst zum Handelsgegenstand werden, ist das Geschäft je nach seiner Ausgestaltung als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 oder 10 KWG oder Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 - 4 KWG zu qualifizieren und steht nach § 32 Abs. 1 KWG grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Diese Werteinheiten sind Rechnungseinheiten und fallen als solche ohne weiteres unter die Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG.