Hallo zusammen,
Thomas Müller arbeitet seit Mai 2017 in Asien und bezieht sein Gehalt nach wie vor (jedoch Steuerbefreit "Doppelbesteuerungsabkommen") aus Deutschland.
Herr Müller hatte anfang des Jahres 5 Bitcoins für 2500 erworben.
Nun möchte er diese jedoch wieder verkaufen, bei einem momentanen Gesamtwert von rund 18.000 (Somit wurde keine 1 Jährige Haltezeit erreicht und der Gewinn ist zu versteuern lt. Gewinne Steuerpflicht §23 EStG).
Nun stellen sich Herrn Müller folgende Fragen:
- Muss Herr Müller nun die 15.500 Gewinn versteuern (Obwohl eine Steuerbefreitheit besteht) ?
- Wenn ja, wie genau müsste er dann bei der Steuererklärung vorgehen? Da dies ja sein einziges zu versteuerndes Einkommen in Deutschland wäre (Die Höhe der Steuer von Wirtschaftsgütern richtet sich ja normalerweise nach dem Einkommen)
ich hoffe, es kann hier jemand Herrn Müllers Fragen Beantworten.
Beste Grüße