Zu einem anderen Teil habe ich BTC erhalten aus Provisionen für Affiliate Programme, d.h. auf einem Blog Referral Links zu verschiedenen Crypto-Marktplätzen platziert. Dies resultierte in monatlichen Auszahlungen in BTC.
Wäre dies bereits als gewerbliche Nutzung einzustufen, da über einen Blog generiert, auf dem u.a. auch Werbung mit Google Adsense geschaltet wurde?
Das sind wahrscheinlich gewerbliche, auf jeden Fall sonstige Einkünfte. Wenn die aus 2012 stammen, bist Du aktuell definitiv mit einem Bein in der Steuerhinterziehung. GGfs. kannst Du nicht einmal mehr eine Selbstanzeige machen.
Damit ist die obige Aussage ("kein StB") überholt. Ich bearbeite aktuell einen Fall vor dem Schöffengericht (d.h. Straferwartung 2-4 Jahre) weil jemand wegen 2x 45.000 EUR aufgeflogen ist (Bank hat Geldwäsche vermutet und diese Kontrollmitteilung wurde nach Ausräumen des Geldwäscheverdachts an das FA weitergeleitet). Der Angeschuldigte hat einfach nur seine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben (für 2013/14). Wohlgemerkt, der wollte das noch machen und hat die Umsatzsteuer auch pünktlich und korrekt gemeldet/gezahlt.
Wenn die Buß-&Strafgeldstelle sich auf den Standpunkt stellt, Du hast gewerbliche Einkünfte, dann stellen diese Coins Betriebsvermögen dar und die 1-Jahresfrist gilt nicht. Das dürfte alle Coins betreffen, die nicht über Mt Gox gekauft wurden.
Die Affiliate-Bitcoins bekomme ich monatlich in BTC ausgezahlt & habe diese noch nie verkauft, sondern von den Börsen abgezogen und in Cold Storage abgelegt.
Oder wie wären diese BTC-Einkünfte in der jeweiligen Jahres-Steuererklärung anzugeben? Zum fiktiven -Betrag am Tag der Auszahlung (BTCEUR-Kurs * Anzahl BTC)?