Die Art und Weise der Anschaffung (Kauf, Sig-Campaign, Refs, even Mining...) spielt dabei nicht wirklich ne Rolle.
Ich würde mich freuen, wenn du damit im Recht bist, allerdings könnte man auch folgendermaßen argumentieren:
Werden die Bitcoins über Referrals über einen Blog ausgeschüttet, so dient der Blog zur Gewinnerzielung. Damit wäre der Blog-Betrieb als Gewerbe anzumelden und auf die Einkünfte die Gewerbesteuer zu entrichten.
Bitte um begründete Widerlegung.