... Bei der Veräußerung muss er dann keine Steuern mehr darauf bezahlen.
Und das ist eben nur solange richtig, wie er dadurch keine Kursgewinne realisiert.
Sobald zwischen dem (bereits versteuerten) Erhalt und dem letztendlichen Verkauf der Kurs steigt, er also Gewinne realisiert, muss er wie jeder andere "Spekulant" diese Gewinne natürlich auch versteuern,
es sei denn, er hält die Coins schon länger als ein Jahr.
Wie kommst du darauf? Es ist keine Spekulation. Das geben §22 und §23 EStG nicht her.
Schau dir bitte §23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 an: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Nun ist die Frage, was versteht man unter Anschaffung? Unter
Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten
gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung bestehen.
Das ist hier nicht gegeben!
Es ist keine "Spekulation" im steuerlichen Sinne,
aber es ist und bleibt ein "privates Veräußerungsgeschäft" im steuerlichen Sinne und daraus erzielte Gewinne sind steuerpflichtig, sofern Haltezeit<1Jahr.
Die Art und Weise der Anschaffung (Kauf, Sig-Campaign, Refs, even Mining...) spielt dabei nicht wirklich ne Rolle.
Daher meine Gegenfrage:
Wie kommst Du darauf, daß er keine Steuern auf (realisierte) Kursgewinne zahlen muss?
Okay, vielleicht reden wir auch einander vorbei....
Du erhälst heute (durch Refs, Clicks, oder wasauchimmer) 1BTC im Wert von 3300,
der Erhalt ist als "sonstiges Einkommen" von 3300 ordentlich zu versteuern.
A: In 6 Monaten verkaufst Du den 1BTC für 5000, Gewinn ist als "sonstiges Einkommen" von 1700 ordentlich zu versteuern.
B: In 13 Monaten verkaufst Du den 1BTC für 5000, Gewinn ist steuerfrei.
Du musst unterscheiden zwischen § 22 Arten der sonstigen Einkünfte und § 23 Private Veräußerungsgeschäfte EStG. Es kann hier nur das eine oder das andere sein.
Refs, Clicks ist sonstiges Einkommen (IMHO) und als solches zu versteuern nach dem Zuflussprinzip. Ob der erhaltene Ref, CLick-BTC dann innerhalb 365 Tagen fällt, steigt oder gleich bleibt und er innerhalb dieser 365 Tage veräußert wird, ist das steuerlich völlig unrelevant. Der Ref,Click-BTC wurde schon durch den Erhalt versteuert. Das war keine Anschaffung!