Also das FA handelt auf Anweisung,
Stichwort: Steuerrichtlinien die direkt aus dem Wirtschaftsministerium ausgegeben werden.
Die Vorgaben basieren auf Gesetzen. Das Inteprerieren ob LiFo od FiFo macht nicht dein Sachbebearbeiter sondern
er handelt rein auf Anweisung.
Selbst wenn Lifo vorteilhafter ist für dich, ist es ein weiter und kostenintensiver Weg dies durchsetzen.
Du brauchst einen Hammer StB der mit dir im Ernstfall bis zum Finanzhof klagt.
Ich empfehle dir lieber auf einen Präzedenzfall zu warten bzw. ein Gerichtsurteil anstatt es selbst zu schaffen.
Laut dem Präsidenten der Steuerberaterkammer aus München (Dr. Schwaab) passiert da bald etwas auf dem Gebiet.