Ist es eigentlich rechtlich legitim bzw. unbedenklich, wenn ich coins, bei denen ich aktuell dick im Minus bin, einmal kurz hin und her trade, um so Verluste entgegen rechnen zu können?
Beispiel: Ich habe Coin A und bin damit aktuell 2k down. Diesen trade ich jetzt kurz in Coin B und danach sofort wieder in Coin A. Somit hätte ich ja jetzt mit diesem trade 2k Verluste realisiert, die ich von meinen Gewinnen abziehen könnte. Ist das legitim? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Bin im Steuerthema noch nicht wirklich drinnen, falls es schon irgendwo steht, sorry dafür!
Würde hierfür sehr gerne noch weitere Meinungen dazu hören

Wenn dies tatsächlich so möglich wäre, könnte man doch jede Art von Steuern in Cryptos irgendiwe umgehen?
Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen?
Das wurde hier schon einmal behandelt:
Abgabenordnung (AO)
§ 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.Also: Traden vom Coin A nach B und wieder zurück nach A, nur mit dem Zweck Steuern zu sparen, ist nicht in Ordnung. Alle Coins zu verkaufen, die seit dem Kauf im Minus sind, um einen weiteren Kursverlust zu vermeiden, ist allerdings meiner Meinung nach schon in Ordnung.
ich mag die Antwort von iudica in einem anderen Thread. Im Grunde genommen kommt es wie immer auf den einzelnen Fall an.
Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:
Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf
BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR
Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.
§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.