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Re: Finanzamt München zu Versteuerung Spekulationsgewinne mit Bitcoin
by
herzmeister
on 24/05/2013, 20:47:01 UTC
Einzige Ausnahmen: Immobilien und Gebrauchsgegenstände.

Bitcoin ist doch ein Gebrauchsgegenstand, ist es nicht?  Huh Für mich ist es!

Außerdem hab ich quasi noch nie was von MtGox abgehoben.