Klar war mein bekannter selbst Schuld an dem, was ihm da passierte.
Damit wollte ich nur zeigen, was passieren kann, wenn man sich nicht um seine Pflichten kümmert.
Das Problem ist aber, dass er hier eine eindeutige finanzielle Gewinnabsicht anstrebt und damit nicht mehr als Privatperson sondern gem. §14 BGB als Unternehmer gilt.
Aber du hat schon Recht, wie ich bereits in meinem ersten Posting erwähnte, wäre eine Beratung durch einen geeigneten Rechtsbeistand oder Steuerberater angebracht.
Die wissen was zu beachten ist, wie die Formalitäten aussehen, usw..
Auch ich will ihm die Sache nicht ausreden, aber ich gehöre auch nicht zu denen, die die Leute ins offene Messer rennen lassen mögen.