Hat mittlerweile jemand handfeste Informationen dazu, ob verschiedene Töpfe wirklich zulässig sind? Im Gegensatz zu FIFO über alles?
Das wäre schon sehr praktisch aber §23 ESTG sagt: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."
Ich würde mal einwerfen das, da es sich um ein "Privates Veräußerungsgeschäft" handelt, es formal eben KEINE Fremdwährung ist.
Ahja, danke. D.h. ich kann so viele Töpfe auf machen wie ich möchte... abgefahren...