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Board Trading und Spekulation
Re: Was ist der Freistellungsauftrag?
by
cicip
on 27/10/2017, 13:45:35 UTC
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Gilt aber nur für zu versteuernde Kapitalerträge!
Also nur der reine Gewinn wird versteuert?! Das würde bedeuten, wenn ich heute 1 BTC bei einem aktuellen Kurs von z.B. 5000€ kaufe, der Kurs morgen auf 5801€ steigt, ich dann verkaufe, ist das steuerfreie Volumen aufgebraucht?

Und ab dann, müsste ich alles ganz normal versteuern?
Nein, es ist in Deutschland natürlich komplizierter! Wink  Gewinne durch Bitcoins oder andere Coins fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, weil die Steuern hier nicht automatisch abgeführt werden können. Der Freibetrag von 801 Euro gilt also nicht.

Der Verkauf gilt stattdessen als sog. privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne steuerfrei. Verkauftst du vorher, müssen die Gewinne versteuert werden, es sei denn, der gesamte Gewinn liegt in einem Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600 Euro. Diese Freigrenze gilt aber nicht nur für Coins, sondern z.B. auch für Verkäufe auf Ebay o.ä., wird also alles zusammengerechnet.

Achtung: Wenn du von einem Coin in einen anderen wechselst, z.B. von Bitcoin nach Dash, gilt das auch als Verkauf! Genau so wie eine Bezahlung mit Bitcoins in der Kneipe o.ä. Du musst also quasi für jeden Coin, den du irgendwann kaufst und wieder verkaufst oder damit bezahlst, genau Buch führen, um es steuerlich ganz korrekt zu machen. Am Ende kommt alles in die Steuererklärung als Anlage SO.

Nochmal etwas ausführlicher ist das hier beschrieben: Bitcoin und Steuern – Was Anleger unbedingt wissen müssen