Da wäre aber auch noch die Haftungsfrage zu berücksichtigen...
Als Gewerbetriebender der an Privat verkauft gelten andere Haftungsbestimmungen (die sich nicht ohne weiteres Ausschliessen lassen).
Privat<->Privat oder B2B sind da meiner Meinung nach deutlich einfacher...
Also... wie bei jeder seriösen Unternehmung: Gang zum Steuerberater + Anwalt (Firmenrecht)
Das Finanzamt ist eben nur die eine Seite der Medaillie