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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
desmodiAN
on 16/11/2017, 22:40:39 UTC
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
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Die BaFin hat Bitcoins in der Tatbestandsalternative der Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente qualifiziert. Rechnungseinheiten sind mit Devisen vergleichbar, lauten aber nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel. Hierunter fallen auch Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.

Diese rechtliche Einordnung gilt grundsätzlich für alle VC. Auf die zugrundeliegende Software oder Verschlüsselungstechnik kommt es hierbei nicht an.
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Einstufung ist also Rechnungseinheit, daher Lifo oder Fifo erlaubt.
Ich glaube nicht, dass verschiedene Wallets helfen bei der Jahresfrist, da muss man viel Glück bei seinem Amt haben.

Also große Liste mit An und Verkäufen, dann einmal Fifo gegen Lifo Rechnung laufen lassen und das günstigere Ergebnis in der Steuererklärung angeben.