Uralte Zähler hatten mal keine Rücklaufsperre. Da sie aber aufgrund der Eichung nur begrenzte Lebensdauer haben, gibt es keine Zähler die älter als 25 Jahre sind. Und die Rücklaufsperre kam so vor 35 Jahre. Auch bei den mechanischen Zählern mit Walzenanzeige.
Natürlich erst recht bei den elektronischen Zählern. Dort kann man allerdings den Rücklauf wieder freigeben, was bei den mechanischen nicht möglich war. Diese Rücklauffreigabe ermöglicht es, den Strom selbst zu verbrauchen und das übrige ins Netz zu speisen. Man benutzt also das Stromnetz wie einen Akku, man speist 1kwh ein und darf dann irgendwann auch wieder 1kwh entnehmen bis man zahlen muss. Dafür zahlt einem der Staat direkt eine Vergütung für selbstgenutzten Strom. Diese ist allerdings geringer als wenn man voll einspeist. Dafür aber wiederum steuerfrei und man ist ungebunden. Also man kann den Stromanbieter wechseln wie man will. Was bei Einspeisung gegen Entgelt eben nicht so ohne weiteres möglich ist. Man hat ja Laufzeitverträge.
Aber das kommt nun vom Thema ab. Grundsätzlich ist Rückspeisen immer machbar, allerdings nicht unbegrenzt. Das Netz kann eben nicht beliebige Strommengen aufnehmen und wegtransportieren. Allerdings ist das kein fester Wert, sondern von Ort zu Ort unterschiedlich und müsste über den Netzbetreiber abgewickelt werden. Dort wo ich arbeite ist zb derart viel Öko, viele Windräder, 75% der Dächer voll mit Solar, mehrere Blockheizkraftwerke und der Ort hat nur 3000 Einwohner. Heute zb sind wieder einige Solaranlagen abgeschaltet, weil das Netz den Strom nicht wegbekommt. Es muss ein neuer Trafo her, das aber geht eben nicht in 2 Wochen, sowas dauert länger. 380KV-Trafos sind normal mit 2-3 Jahre Lieferzeit. Wir dürfen daher auch kein W Strom rückspeisen, selbst wenn wir es verschenken.