Es bleibt eine Frage: Wer ist der, der mir am Fälligkeitsdatum den Gewinn Barwert auszahlt? Ist das der Erstherausgeber, also der, der den Future "erstellt" hat? Oder der Besitzer des Futures direkt vor mir, der mir ihn verkauft hat? Ich vermute mal ersteres, oder?
Es gibt keinen "Herausgeber", sondern nur Käufer und Verkäufer, die sich an einer Terminbörse auf einen Preis verständigen durch Abschließen des entsprechenden Vertrages (= Future). Dieser Vertrag kann anschließend natürlich weitergehandelt werden. Zum Fälligkeitszeitpunkt sind die zu diesem Zeitpunkt effektiven Vertragsparteien zum Ausgleich (über die Terminbörse) verpflichtet.
Um dieses "Weiterhandeln" geht es mir ja ... Wenn ich also Trader A einen Future abkaufe, und diesen dann an einen Dritten (Trader B) verkaufe, werde ich dann zum "Verkäufer" (also effektive Vertragspartei mit Trader B) und muss Trader B beim Fälligkeitszeitpunkt den Ausgleich zahlen?
Oder ist der Teilnehmer, der sich in diesem konkreten Future-Vertrag, den ich gekauft habe, ursprünglich als "Verkäufer" eingetragen hat, derjenige, der auszahlen muss?
Lange Leitung, ich weiß
