https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.
b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
Wie ist dies am Beispiel "NEM" POI (=POS) zu Werten?
Release März 2015,
z.B. Ankauf in diesem Monat: März 2015Das Harvesting (Erträge) der Coins muss erst aktiviert werden. Man erhält, per Zufall zugewiesen, die Transaktionsgebühren. (Wie Häufig die Auswahl auf den Account fällt, entscheidet eine Einstufung nach einem bestimmten Schema)
> Findest der allererste Harvest
innerhalb des ersten Jahres zwischen März 2015 und März 2016 statt,
erhöht sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Das Havesting Einkommen ist steuerlich anzugeben.
> Findet
nach dem ersten Jahr , frühestens im April 2016, der allererste Harvest statt,
erhöht sich die Haltefrist nicht mehr auf 10 Jahre. Das Harvesting einkommen ist aber weiterhin als "sonstiges Einkommen" zu versteuern.
Ist diese Annahme korrent?