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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
tt77
on 07/12/2017, 13:34:39 UTC
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?