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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Steuern und die praktische Umsetzung
by
micaxel
on 11/12/2017, 10:11:22 UTC
Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD