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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Steuern und die praktische Umsetzung
by
twbt
on 11/12/2017, 11:59:09 UTC
Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.

Sehe ich auch so, aber der Fall ist auch in der FAQ kurz angerissen.

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...
[...]
- ich coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
Nein(?). Theoretisch ist es denkbar, dass die Coins auf einer Börse etwas "Anderes" sind als die coins in der Wallet und somit quasi diese anderen Dinge auf der Börse erworben werden. Es gibt es im Moment aber zumindest keinen Grund zu der Vermutung, dass das Finanzamt das so sehen könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dennoch (nicht nur aus steuerlichen Gründen) keine coins unnötig auf Börsen transferieren.

Ist man in der Pflicht, dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu erbringen, muss man eben die entsprechenden Logs der Exchange heranziehen. Dort ist ja vermerkt, wann man was auch immer dort hintransferiert hat und damit dann gehandelt. Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen. Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.