wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000 bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?
Das interessiert mich auch

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen:
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?