Da bin ich aber mal gespannt, auf welches dt. Recht du dich beziehst.
§23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte 2. Absatz:
"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
Nachzulesen unter: "
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html"
Vielleicht verstehe ich aber auch airdrops falsch.