Einen kleinen Fehler hat Deine Annahme: Das Finanzamt gibt keine kostenlosen verbindlichen Auskünfte.
Ist aber auch nicht schlimm. Solange man bei undefinierter Rechtslage nur eine andere Ansicht hatte, zahlt man halt nach, wenn das Finanzamt den Fall irgendwann anders sieht. Von einer abweichenden Interpretation zur Steuerhinterziehung ist es noch ein ganzes Stück.
Es bleibt aber dabei: Wenn man nach eigener Ansicht keine steuerpflichtigen Einkünftige hatte und diese auch ordentlich begründen kann, dann ist es besser, keine Angaben zu machen.
oki das mag ja sein das "offiziel" das Finanzamt keine verbindlichen Auskünfte gibt. Dann frag ich mich jetzt nun aber............WER SONST......wenn nicht das Finanzamt?
Ich will steuern zahlen aber aufgrund dieser relativ neuartigen Geschichte hab ich null Plan wie ich es machen soll. Die Finanzämter machen in zusammenarbeit mit dem gesetzgeber die Steuergesetze.......aber die Auskunft wie und woraus ich steuern zahle muss ich mir dann woanders holen bzw. einfach die Gesetzestexte selbst interpretieren? Na dann brauch sich auch keiner beschweren wenn ich es falsch interpretiere.