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Board Deutsch (German)
Re: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer
by
WaramBuffet
on 13/12/2017, 05:55:39 UTC
  1. Ich bin seit fast 2 Monaten aus besagtem Grund zu den Investoren gewechselt. Soll heißen, ich halte so lange einen in meinen Augen zukunftssicheren Coin, wie ich das für richtig erachte. Vorzugweise natürlich mindestens 1 Jahr. Nun habe ich bspw. SYS gekauft und halte diese seit Mitte Mai. Außerdem habe ich im Oktober noch einmal zu einem günstigeren Kurs weitere SYS nachgekauft. Nach der LIFO Methode könnte ich also alle Coins erst ab Oktober 2018 steuerfrei verkaufen und nach der FIFO Methode den ersten Teil steuerfrei im Mai 2018 und den zweiten Teil ab Oktober 2018. Ist das korrekt?
Ja
Quote
  2. Während ich SYS gehalten habe, habe ich mit anderen Altcoins weiter getradet. Die Haltefrist für SYS bleibt hierbei unberührt. Ist das auch korrekt?
Ja
Quote
  3. Ich habe, seit ich Kryptowährungen gekauft habe, ein paar Bitcoin unangetastet in meinem Electrum Wallet. Sehe ich das richtig, dass diese (egal ob LIFO oder FIFO) dann steuerfrei verkauft werden können, wenn deren 1 jährige Haltefrist abgelaufen sind, unabhängig davon, ob ich mit anderen Bitcoins auf einem Exchange getradet habe?
Diese Sichtweise entspricht dem mehrheitlichen Konsens in den Foren. (verschiedene Layer, getrennte Wallet, eigene Trade Gruppe...).