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Board Mining (Deutsch)
Re: Antminer S9 / Dt. Shop Erfahrungen?!
by
andre_h
on 13/12/2017, 11:06:31 UTC
Was soll der Bashing-Vorwurf? Bin mir unsicher, ob ich mich auf dieser Grundlage überhaupt mit dir unterhalten möchte.
Ob ich Erfahrungen habe? Oh, ja!

Interessant wird es, auf welcher Grundlage eine Ermittlung erfolgen soll, wenn es keinen Tatbestand gibt. Verdacht ist kein Tatbestand.
Falsche Verdächtigung hingegen ist ein Tatbestand - da muss man also wirklich aufpassen! Wobei ich hiermit ausdrücklich keine Partei für den betroffenen Shop ergreife - alles rein hypothetisch.

Dann frag doch bitte bei der zuständigen Polizei nach sollte es dich ernsthaft interessieren.

Der begründete Verdacht löst selbstverständlich eine Tätigkeit aus.

Lass deine Gedanken mal kreisen wenn das nicht so wäre. Wenn immer nur gehandelt würde wenn etwas tatsächlich zu spät ist.

SIehe auch:

Anfangsverdacht --> hinreichender Tatverdacht (§ 170, § 203 StPO)
Mit dem Anfangsverdacht wird grundsätzlich eine Hürde für den Beginn von Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei errichtet. Erst wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 StPO, vorliegen, dürfen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden.



Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.