So schön dieses Urteil auch ist, aber Kryptos sind keine Fremdwährungen! Die Bafin hat BTC als Rechnungseinheit definiert, somit sicherlich übertragbar auf Alts. Rechnungseinheiten sind im Sinne des Kreditwesengesetzes als Finanzinstrument qualifiziert. Dies hat v.a. aufsichtsrechtliche Folgen, da BTC somit den Devisen gleichgestellt sind.