Verluste kann man doch aber auch steuerlich absetzen

Private Veräußerungsgeschäfte gehören zu den "sonstigen Einkünften" nach § 22 EStG.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen somit nur mit Gewinnen der gleichen Einkunftsart (sonstige Einkünfte) verrechnet werden. Der horizontale Verlustausgleich besagt, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften auch nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden dürfen.
Du kannst keine Verluste aus dem Bitcoinverkauf mit Gewinnen beim Aktienhandel verrechnen.
Du kannst aber sehr wohl Verluste aus dem Bitcoinverkauf mit Gewinnen aus dem Bitcoinverkauf verrechnen.
Wenn du bei einem Trade 800 Gewinn machst und bei einem anderen Trade 300 Verlust - dann bleibst du summiert unter der Freigrenze.