Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 17/12/2017, 17:12:03 UTC
Der Default beim FA ist lt. Gesetz also FIFO. Etwas anderes benötigt eine stichhaltige Begründung und wir haben bisher leider noch von niemanden gelesen der mit substantiellen Werten ein anderes Bewertungsverfahren durchgesetzt hat.

Es gibt u.a. hier eine Diskussion dazu. Wie immer und auch schon hier erwähnt, ist das eine Sache, die man nicht pauschal beantworten kann. Diesen älteren Thread von molecular meinte ich in meiner Antwort oben.

Kann man eigentlich Transfergebühren für die Überweisung von Coins auf die eigene Wallet oder auf eine andere Börse als Kosten bei der Steuereklärung geltend machen? Zumindest der Transfer von der Börse auf die Wallet ist ja eine freiwillge Sache, die mit dem Kauf an sich nichts zu tun hat. Deshalb frage ich mich, ob solche Kosten überhaupt anerkannt werden.

Ja, Du kannst alle Transaktionskosten bei der Gewinnermittlung geltend machen. Ich würde da auch die Kosten des Transfers zu einer sicheren persönlichen "Aufbewahrungsstätte" zuzählen (analog zur Goldanschaffung via Versand die Versandkosten):

Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Notar und Grundbuchgebühren). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls die sog. nachträglichen Anschaffungskosten.