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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 18/12/2017, 07:32:35 UTC
Kann man FIFO eigentlich umgehen, wenn man mit zwei komplett getrennten Depots handelt? Also bei verschiedene Börsen handeln und verschiedene private Wallets nutzen. Beispielsweise ein Wallet zum Holden, eins zum Traden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
1. 1. 4. "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Der Default beim FA ist lt. Gesetz also FIFO. Etwas anderes benötigt eine stichhaltige Begründung und wir haben bisher leider noch von niemanden gelesen der mit substantiellen Werten ein anderes Bewertungsverfahren durchgesetzt hat.

Dann lese das mal hier von iudica aus einem anderen Thread. Die weiteren Posts des Threads können auch gerne gelesen werden.

Die Finanzämter sagen Fifo, weil man sonst bei der Durchschnittsbewertung hängen bleibt. Das will weder das FA noch der Steuerpflichtige.

Fifo wird über kurz oder lang kommen. Wenn einer meiner Mandanten dann dennoch Lifo haben will, machen wir das über Layer.

Fifo und Lifo ist mit Ausnahme des § 23 I Nr. 2 S. 3 EStG nicht im EStG geregelt, sondern im HGB. Daher ist es ohne weiteres nicht auf Privatpersonen anwendbar. Es ist daher die individuelle Überzeugungsarbeit des Steuerpflichtigen, dem FA zu erklären, weshalb man sich auf das Handelsgesetzbuch berufen kann.

Und hier ist auch noch was: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer https://bitcointalk.org/index.php?topic=1842052.0