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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
c_lab
on 19/12/2017, 15:11:27 UTC
Die Selbstanzeige ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen

Ich würde nur den Begriff tunlichst vermeiden, da er automatisch zur Einleitung eines Strafverfahrens führt. Besser ist es einfach mitzuteilen, daß man etwas nachzuversteuern hat.