Ich muss zugeben, ich war jetzt zu faul mir die ganzen Seitem davor durchzulesen. Deshalb frage ich einfach mal:
Angenommen man hat vor über einem Jahr BTC bar gekauft und in einem paper wallet gespeichert. Da es bar war, gab es logischerweise keine Belege für den Kauf. Im paperwallet ist aber zu erkennen, wann die BTC eingezahlt wurden.
Wenn man jetzt einen Teil auszahlt, reicht es dann dem Finanzamt aus zb. einen Screenshot des Paperwallet zu senden, auf dem zu erkennen ist, wann die BTC eingezahlt wurden?
Alle Informationen (private key) sind zum paper wallet vorhanden, somit ist es erwiesen, dass man der Besitzer dieses Wallets ist.
Wenn es zb nur geringe Beträge sind fragt keiner nach.Bei großen Beträgen wirsd Du auch den Barkauf belegen müssen oder zumindest den Verkäufer samt Anschrift bennen.Hab das selbst hintermir und hatte zum Glück noch die Kontaktdaten und PM Verkehr mit dem Verkäufer plus einige Whattsapp Screenshots