Juristisch sollte erst einmal geklärt werden, ob die Gläubiger, die bisher keine Ansprüche geltend gemacht haben überhaupt Ansprüche erheben können. Ich kenne das japanische Recht leider nicht. Hat sich der Anwalt dazu klar geäußert? Im deutschen Recht wäre es mMn so, dass die Insolvenz entweder verjährungshemmende Wirkung hat und die Ansprüche anschließend wieder aufleben oder, falls nicht, die Ansprüche schlicht verjährt sind.
Ich kenne mich aber auch im deutschen Insolvenzrecht nicht gut aus. Sind nur Vermutungen. Keine Juristen hier im Forum?